Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden gegen Vorzeigen des amtlichen Ausweises und „Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamtes“, das mit einer gültigen Wertmarke versehen sein muss, im callheinz-Angebot unentgeltlich befördert.
Die Begleitperson eines Schwerbehinderten wird unentgeltlich befördert, sofern eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist. Ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke ist hierzu nicht notwendig.
Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert, wenn ihre Begleitperson im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist. Werden von einer Begleitperson mehr als 2 Kinder mitgenommen, wird für das dritte und jedes weitere Kind der Einzelfahrpreis für ein Kind erhoben.
Polizeivollzugsbeamte in Uniform werden unentgeltlich befördert. Der Polizeivollzugsbeamte muss dabei für die Fahrgäste als solcher zweifelsfrei erkennbar sein.